Für wen ist die Versicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.
Was ist versichert?
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Die Privathaftpflichtversicherung prüft
zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit,
werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Versicherter Personenkreis:
• Versicherungsnehmer
• Ehegatten
• Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
•Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden.
Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
• Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
• Vorsatz
• Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
• Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
• Geldstrafen und Bußgelder
• Gefälligkeitsschäden
• Nebenberufliche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes
• Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
• Verlust von Schlüsseln
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Sonderfall Glasbruch
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie
am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine
spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch
schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.