Für wen ist die Versicherung?
Sinnvoll für jeden, der Hausrat besitzt.
Was ist versichert?
Der gesamte Hausrat, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Die Standarddeckung umfasst:
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
• Leitungswasser
• Sturm / Hagel
Folgende Erweiterung sind möglich:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
• Glasbruch
• Fahrraddiebstahl
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg
• Kernenergie
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden an Hausrat von Untermietern
• Feuerversicherung: Sengschäden, Überstrom, Induktion
• Einbruchdiebstahl / Raub: Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)
• Leitungswasser: Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm
• Sturm / Hagel: Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere
Öffnungen.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen
Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in
der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen
Unterversicherung. Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen
Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Werts kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem
Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen.
Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohfläche tarifiert wird. Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder
eine pauschale Maximalentschädigung.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
• Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
• Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
• Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
• Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw.
ersetzt.
Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.