Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Für wen ist die Versicherung?
Alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler


Was ist versichert?
Gewinnminderung und -ausfall , nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichsräumlichkeiten


Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen.
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
• Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
• Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
• Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall


Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Kernenergie oder radioaktive Strahlung


Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit
enthalten sind:
• Sengschäden
• Überspannungsschäden
• Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
• Rückstau


Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.


Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung. Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zu Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und
Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.
Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.

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