Die private Unfallversicherung

Für wen ist die Versicherung?
Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen.


Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.


Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
• Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).
• Todesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt [ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung]. Damit lassen sich beispielsweise die
Kosten für die Beerdigung abdecken.

• Tagegelder: Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B. für jeden Tag Aufenthalt im Krankenhaus, auf Kur oder auch bei Genesung zu Hause.
• Unfallrente: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt. Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.


Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?
Typische Ausschlüsse:
• Bauch- und Unterleibsbrüche durch „Eigenbewegung“
• Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten
• Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle
• Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/ Motorradrennen
• Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen
• vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung
Je nach gewähltem Tarif können die genannten Ausschlüsse aber dennoch teilweise abgesichert sein. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe und Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar.


Wo gilt die Versicherung?
Die Unfallversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.


Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssummen sind grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollten so hoch gewählt werden, dass die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls ausreichend „aufgefangen“ werden können.

 
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.


Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Chefarzt.


Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.
Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im
Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

© Rainer Sturm / PIXELIO

Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.

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